Grundsatzbeschluss Neubau Feuerwehrhaus

01.01.2020

Bereits im Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Laufen aus dem Jahr 2014 wurde festgehalten, dass der kommunale Brandschutz in der Stadt Laufen durch die Freiwillige Feuerwehr mit 2 Standorten sichergestellt werden muss (Feuerwehr Laufen und Löschzug Leobendorf).
Der Zustand des Feuerwehrhauses in Leobendorf bedurfte daher zum damaligen Zeitpunkt kurzfristig einer Minimalertüchtigung, auch wenn bereits zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit eines Neubaus allein schon auf Grund des Fahrzeugkonzeptes bekannt war. Im Juni 2016 erfolgte mit dem 1. Kommandanten, dem Löschzugführer und der Firma kplan AG die Abstimmung des grundsätzlichen Platzbedarfes und damit der mindestens benötigen Grundstücksfläche für einen Neubau.

Die Standortsuche erfolgte im Jahr 2017 in Abstimmung mit
a. der Regierung von Oberbayern - Landesplanung (Anbindegebot)
b. den Fachbehörden (LRA – Wasserrecht – Naturschutz – etc.)

Im Oktober 2018 wurde ein erster Grundrissentwurf in Abstimmung mit der Firma kplan AG erstellt. Gleichzeitig wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag ergeben. Dem folgten erste Planungsentwürfe des Architekturbüros Fritsche (Gebäude) und des Ingenieurbüros Richter (Außenanlagen).

Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner Sitzung vom 05.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt alle weiteren Schritte für einen Feuerwehrhausneubau für den Löschzug Leobendorf im Bereich der bestehenden Sportanlagen nordwestlich von Leobendorf in die Wege zu leiten. Insbesondere die Themen Detailplanungen, Bauleitplanung, Kosten, Förderungen, etc. sind abzuarbeiten.
Der Stadtrat ist dabei auf dem Laufenden zu halten und jeweils in Form von Beschlüssen einzubinden.

Text: Stadt Laufen (Stadtnachrichten)